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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22 (https://dejure.org/2023,26968)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2023 - L 2 BA 59/22 (https://dejure.org/2023,26968)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2023 - L 2 BA 59/22 (https://dejure.org/2023,26968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abhängige Beschäftigung; Fremdgeschäftsführer; GmbH-Geschäftsführer; Postulat der Vorhersehbarkeit; Stimmrechtsvereinbarung; Versicherungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2024, 83
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 18/18 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, richtet sich bei dem Geschäftsführer einer GmbH in erster Linie danach, ob er nach der ihm zukommenden, sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechtsmacht ihm nicht genehme Weisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen kann, die sein Anstellungsverhältnis betreffen (vgl. namentlich BSG, U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine solche Rechtsmacht ist bei einem Gesellschafter gegeben, der mindestens 50 vH der Anteile am Stammkapital hält oder bei einer geringeren Kapitalbeteiligung nach dem Gesellschaftsvertrag über eine umfassende ("echte" oder "qualifizierte"), die gesamte Unternehmenstätigkeit erfassende Sperrminorität verfügt (BSG, U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, Rn. 15, juris mwN).

    Denn ein Geschäftsführer übt seine Tätigkeit nur dann selbstständig aus, wenn er zugleich kraft seiner Gesellschaftsanteile über die Rechtsmacht verfügt, auf die Beschlüsse der Gesellschaft einzuwirken, für die er die Geschäftsführung übernommen hat (BSG, U.v. 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - juris RdNr 16, - B 12 R 2/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 52, juris RdNr 20 und - B 12 R 4/19 R - juris RdNr 19; U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R - juris RdNr 18).

    Sofern deren Gesellschafterversammlung die Wahrnehmung ihrer Gesellschafterrechte in Tochtergesellschaften in einer bestimmten Weise erreichen möchte, bedarf es daher eines die Geschäftsführung anweisenden Beschlusses (vgl. § 37 Abs. 1 GmbHG (BSG, U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, Rn. 19, juris, mwN).

    Alternativ würde auch eine im Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft wurzelnde Weisungsbefugnis des an dieser Muttergesellschaft beteiligten Fremdgeschäftsführers der Tochtergesellschaft gegenüber der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft in Betracht kommen (vgl. zu den erläuterten Maßstäben: BSG, U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R -, Rn. 20, juris).

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 4/19 R

    Versicherungspflicht des Kommanditist-Geschäftsführers einer GmbH & Co KG in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Denn ein Geschäftsführer übt seine Tätigkeit nur dann selbstständig aus, wenn er zugleich kraft seiner Gesellschaftsanteile über die Rechtsmacht verfügt, auf die Beschlüsse der Gesellschaft einzuwirken, für die er die Geschäftsführung übernommen hat (BSG, U.v. 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - juris RdNr 16, - B 12 R 2/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 52, juris RdNr 20 und - B 12 R 4/19 R - juris RdNr 19; U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R - juris RdNr 18).

    Denn Maßnahmen der Verwaltung bestehender Beteiligungen an anderen Gesellschaften einschließlich der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung einer Tochtergesellschaft stellen eine gewöhnliche Geschäftstätigkeit dar (vgl BSG, U.v. 8.7.2020 - B 12 R 4/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 53, juris RdNr 20 mwN), die in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung, nicht aber der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft fallen (vgl § 45 GmbHG).

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Die hierzu für die Statusbeurteilung vom BSG entwickelten Abgrenzungsmaßstäbe (vgl. etwa BSG, Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - BSGE 128, 191 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 42, RdNr 14 f ) gelten grundsätzlich auch für Geschäftsführer einer GmbH.
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Das Postulat der Vorhersehbarkeit prägt das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung und unterscheidet es ggfs. auch von Wertungen des - an anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Gesellschaftsrechts (BSG, Urteil vom 1. Februar 2022 - B 12 KR 37/19 R -, BSGE 133, 245-252, SozR 4-2400 § 7 Nr. 61, Rn. 22 mwN).
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 26/18 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Denn ein Geschäftsführer übt seine Tätigkeit nur dann selbstständig aus, wenn er zugleich kraft seiner Gesellschaftsanteile über die Rechtsmacht verfügt, auf die Beschlüsse der Gesellschaft einzuwirken, für die er die Geschäftsführung übernommen hat (BSG, U.v. 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - juris RdNr 16, - B 12 R 2/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 52, juris RdNr 20 und - B 12 R 4/19 R - juris RdNr 19; U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R - juris RdNr 18).
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 15/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines Mitglieds des Vorstandes einer rechtsfähigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Eine persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber einem Arbeitgeber kann daher auch allein durch die funktionsgerecht dienende Eingliederung in einen Betrieb gekennzeichnet sein (BSG, U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 15/19 R -, BSGE 131, 266-277, SozR 4-2400 § 7 Nr. 54, Rn. 21).
  • BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 16/20 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Gesellschafter einer GmbH mit zwei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Dafür ist umso weniger Raum, als nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein nicht abhängig beschäftigter Gesellschafter-Geschäftsführer in der Lage sein muss, auf die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfassend Einfluss zu nehmen und damit das unternehmerische Geschick der GmbH insgesamt wie ein Unternehmensinhaber zu lenken (BSG, U.v. 13. Dezember 2022 - B 12 KR 16/20 R -Rn. 22).
  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 2/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer GmbH, die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Denn ein Geschäftsführer übt seine Tätigkeit nur dann selbstständig aus, wenn er zugleich kraft seiner Gesellschaftsanteile über die Rechtsmacht verfügt, auf die Beschlüsse der Gesellschaft einzuwirken, für die er die Geschäftsführung übernommen hat (BSG, U.v. 8.7.2020 - B 12 R 26/18 R - juris RdNr 16, - B 12 R 2/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 52, juris RdNr 20 und - B 12 R 4/19 R - juris RdNr 19; U.v. 23. Februar 2021 - B 12 R 18/18 R - juris RdNr 18).
  • BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 2 BA 59/22
    Dies dient der Rechtssicherheit; zugleich wird dadurch der Aufwand für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Versicherungspflicht auf ein vertretbares Maß begrenzt (BSG, U.v. 13. März 2023 - B 12 R 4/21 R - Rn. 17).
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